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Faire Bedingungen und eine angemessene Entlohnung für Psychotherapeut*innen

Wir fordern eine angemessene Vergütung von Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung. Als angemessene Vergütung wird eine Aufnahme in die jeweiligen Tarifverträge TVöD-k und der TV-L verstanden. Außerdem wird eine Klärung über die Finanzierung der Kliniken zur Bezahlung höherer Gehälter an Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung gefordert. Weiterhin wird eine Erhöhung der Masterplätze für Psychotherapie gefordert, die sich an dem Angebot der Bachelorplätze orientiert.

Begründung:

Aktuell ist es gesetzlich geregelt, dass Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung, die bereits einen abgeschlossenen Masterabschluss haben, in ihrer praktischen Tätigkeit mit einem Stundenumfang von insgesamt 1200 Stunden mit einem Mindestlohn von 1000 Euro/Monat Brutto vergütet werden. Die meisten Kliniken zahlen auch genau diesen Betrag. Für eine weitere praktische Tätigkeit mit einem Stundenumfang von insgesamt 600 Stunden gibt es keine Regelung.

Einige Einrichtungen zahlen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung für ihre Tätigkeit nichts. Mit der neuen Reform, welche 2020 beschlossen wurde, soll sich das ändern und Psychotherapeut*innen und Kinderund Jugendpsychotherapeut*innen in Weiterbildung sollen entsprechende tarifliche Vergütungen erhalten. Hierfür wurde ein neuer Masterstudiengang konzipiert, der mit einer Approbation abschließt. Für diejenigen, die nach dem alten System studiert haben, gibt es bisher keine Übergangsregelung.

Es liegt nahe, dass besonders Personen, die aus bessergestellten sozialen Schichten kommen, die Ausbildung im alten System unter diesen Umständen überhaupt erst beginnen. Die Alternative ist, einen Kredit aufzunehmen und sich damit während der Ausbildung zu verschulden oder parallel zusätzlich zu arbeiten und somit nur die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung mit erhöhter Dauer zu haben oder neben einer Vollzeitausbildung zusätzlich eine Tätigkeit aufzunehmen, die den Unterhalt finanziert. Dieses Arbeitspensum ist für Personen, die Patienten Selbstfürsorge nahebringen sollen, nicht zumutbar. Durch die bisherigen Praktikumsverträge sind im Unterschied zu Tarifverträgen außerdem weder Urlaubs- noch Krankentage geregelt.

Durch den neuen Master und den Abschluss mit der Approbation soll eine tarifliche Vergütung gewährleistet sein. Bisher ist aber noch nicht geklärt, wie Kliniken diese höhere Vergütung finanzieren sollen. Somit führt es eher dazu, dass diese Stellen abgebaut werden.

Außerdem gibt es bereits im alten System 800 Masterplätze/Jahr weniger als Bachelorplätze für Psychologie-Studierende. Mit dem neuen Master, der aufgrund seiner höheren praktischen Anteile kostspieliger ist, ist keine Verbesserung dieser Differenz zu vermuten. Eher das Gegenteil. Dies führt zu einem starken Leistungs- und Notendruck im Bachelor, um überhaupt einen Masterplatz zu bekommen. Und das zusätzlich zu einem Numerus Clausus, der bereits eine gewisse Forderung stellt, um überhaupt das Studium aufnehmen zu können.

Diese Forderungen sind ein Appell, um das Ausbrennen einer wichtigen Berufsgruppe zu vermeiden und qualitativ hochwertige Behandlungen im Bereich psychischer Erkrankungen zu gewährleisten.